Nach BayEUG, Art. 21 ist der Mobile sonderpädagogische Dienst ein ambulantes Beratungs- und Förderangebot der Förderschulen für Schüler/innen an den Grund- und Mittelschulen.
Die Lehrkräfte des MSD sind ausgebildete Sonderpädagogen. Sie betreuen direkt vor Ort an den jeweiligen Schulen Schüler/innen mit einem besonderen Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache sowie emotional-soziale Entwicklung.
Die Unterstützung kann nur zeitlich begrenzt erfolgen.
Das Ziel ist es, in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (Sonderpädagoge, Schule/Lehrkraft, Eltern sowie evtl. eingeschalteten Fachdiensten) das Kind so zu unterstützen, dass es dem Unterricht an der Regelschule angemessen folgen kann.
Der MSD kann über die Grund- bzw. Mittelschule mit dem Antrag A angefordert werden. Dies erfolgt im Einverständnis mit den Eltern.
Wann wende ich mich an den MSD?
Wenn sich bei einem Schüler / einer Schülerin Auffälligkeiten zeigen, z.B. im Bereich Lernen- Lesen und Rechtschreiben (nicht bei Legasthenie)
- mündlicher und schriftlicher Sprachgebrauch
- Rechnen
- allgemeine Lern- und Leistungsprobleme
- geringe Aufmerksamkeitsspanne sowie Konzentrationsfähigkeit
- in den Wahrnehmungsbereichen (visuell, auditiv, …)
- beim Erwerb von Lernstrukturen und Lerntechniken
- Lautbildung
- Wortschatz / Wortfindung
- Satzbildung
- Sprachverständnis
- Auffälligkeiten in der sozialen Interaktion (= Verhalten in der Gruppe)
- Ängste, die das Lernen beeinträchtigen
- Schulunlust
- Persönlichkeitsveränderungen