WAS IST DAS EIGENTLICH?
SMV bedeutet „Schülermitverantwortung“. Das sind die Mitglieder der SMV: Klassensprecher Die Klassensprecher werden jeweils für ein Schuljahr von ihren Klassenkameraden gewählt. Sie vertreten die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Klasse, sind Vermittler bei Konflikten zwischen Schülern oder zwischen Schülern und Lehrern.  Als Mitglieder der Klassensprecherversammlung wählen sie die Schülersprecher und Vertrauenslehrer.
Klassensprecherversammlung
Die Klassensprecherversammlung wählt die Schülersprecher und die Verbindungslehrer. Außerdem trägt sie durch Vorschläge an der Planung und Durchführung schulischer Veranstaltungen und Aktionen bei.
Schülersprecher
Die Schülersprecher werden für ein Schuljahr durch die Klassensprecherversammlung gewählt. Die Schülersprecher vertreten alle Schüler des SaM bei schulischen Veranstaltungen sowie außerhalb der Schule. Sie  vermitteln bei Konflikten zwischen Schülern sowie zwischen Schülern und Lehrern und sind  beteiligt an der Organisation von Aktionen der SMV. Außerdem geben sie Vorschläge und Anliegen der Klassensprecherversammlung an die Schulleitung weiter.
Vertrauens- bzw. Verbindungslehrer
Die Vertrauens- bzw. Verbindungslehrer begleiten und unterstützen die Schülersprecher und die Klassensprecherversammlung bei ihren geplanten Aktionen. Die Rechte der SMV (BayEUG, Art. 62) Zu den Rechten der Schülermitverantwortung gehört es,
  1. in allen sie betreffenden Angelegenheiten durch die Schule informiert zu werden(Informationsrecht),
  2. Wünsche und Anregungen der Schüler an Lehrkräfte, den Leiter der Schule und den Elternbeirat zu übermitteln (Anhörungs- und Vorschlagsrecht),
  3. auf Antrag der betroffenen Schüler ihre Hilfe und Vermittlung einzusetzen, wenn diese glauben, es sei ihnen Unrecht geschehen (Vermittlungsrecht),
  4. Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrkräften, beim Leiter der Schule und im Schulforum vorzubringen (Beschwerderecht),
  5. bei der Aufstellung und Durchführung der Hausordnung, der Organisation und Betreuung von besonderen Veranstaltungen und im Schulforum mitzuwirken,
  6. zur Gestaltung von Kursen und Schulveranstaltungen und im Rahmen der Lehrpläne zum Unterricht Anregungen zu geben und Vorschläge zu unterbreiten.