• Die Grund- oder Mittelschullehrkraft hat bei einem Kind Auffälligkeiten in einem oder mehreren Bereichen (z.B. Schulleistung, Verhalten, Sprachentwicklung, o.ä.) festgestellt.
  • Bei Bedarf erfolgt zuerst eine Beratung der Klassenlehrkraft durch den Beratungslehrer der Regelschule.
  • Nach Abklärung des Sachverhaltes kann der MSD über den Antrag A von der Volksschule zur weiteren Unterstützung angefordert werden.
  •  Die Art der Unterstützung richtet sich nach dem Bedarf des Schülers.

Notwendig ist die Bereitschaft aller Beteiligten zu einer engen Zusammenarbeit sowie einem regelmäßigen Austausch, um effektiv mit dem und für das Kind arbeiten zu können