Nach BayEUG, Art. 21 ist der Mobile sonderpädagogische Dienst ein ambulantes Beratungs- und Förderangebot der Förderschulen für Schüler/innen an den Grund- und Mittelschulen. Die Lehrkräfte des MSD sind ausgebildete Sonderpädagogen. Sie betreuen direkt vor Ort an den jeweiligen Schulen Schüler/innen mit einem besonderen Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache sowie emotional-soziale Entwicklung. Die Unterstützung kann nur zeitlich begrenzt erfolgen. Das Ziel ist es, in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (Sonderpädagoge, Schule/Lehrkraft, Eltern sowie evtl. eingeschalteten Fachdiensten) das Kind so zu unterstützen, dass es dem Unterricht an der Regelschule angemessen folgen kann. Der MSD kann über die Grund- bzw. Mittelschule mit dem Antrag A angefordert werden. Dies erfolgt im Einverständnis mit den Eltern.
Wann wende ich mich an den MSD?
Wenn sich bei einem Schüler / einer Schülerin  Auffälligkeiten zeigen, z.B. im Bereich Lernen
  • Lesen und Rechtschreiben (nicht bei Legasthenie)
  • mündlicher und schriftlicher Sprachgebrauch
  • Rechnen
  • allgemeine Lern- und Leistungsprobleme
  • geringe Aufmerksamkeitsspanne sowie Konzentrationsfähigkeit
  • in den Wahrnehmungsbereichen (visuell, auditiv, …)
  • beim Erwerb von Lernstrukturen und Lerntechniken
im Bereich Sprache
  • Lautbildung
  • Wortschatz / Wortfindung
  • Satzbildung
  • Sprachverständnis
im Bereich emotional-soziale Entwicklung (Verhalten)
  •  Auffälligkeiten in der sozialen Interaktion (= Verhalten in der Gruppe)
  • Ängste, die das Lernen beeinträchtigen
  • Schulunlust
  • Persönlichkeitsveränderungen